ABSCHLUSS-

PRÜFUNG

Die Inhalte und der Ablauf der Abschlussprüfung sind in der DGUV Information 205-003 bundeseinheitlich festgelegt:
Die Prüfung muss einen zeitlichen Umfang von mindestens 4 UE haben. Sie setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil zusammen. Als bestanden gilt die Abschlussprüfung, wenn beide Prüfungsteile erfolgreich abgeschlossen wurden.

SCHRIFTLICHE PRÜFUNG
Es müssen bis zu 60 Fragen aus den Unterrichtseinheiten beantwortet werden. Die Prüfungsfragen sind überwiegend nach dem Multiple-Choice- Verfahren gestellt, wobei eine oder mehrere Antworten richtig sein können. Es werden auch Fragen gestellt, die schriftlich in der beschreibenden Form beantwortet werden müssen.
Die schriftliche Prüfung wird als erfolgreich abgeschlossen betrachtet, wenn mindestens 60% der schriftlichen Prüfungsfragen richtig beantwortet wurden.

MÜNDLICHE PRÜFUNG
Bei der mündlichen Prüfung wird in Arbeitsgruppen eine Fallstudie bearbeitet. Die Arbeitsgruppe umfasst maximal fünf Teilnehmer je Gruppe. Die Fallstudie wird dann von jeder teilnehmenden Person vor der Prüfungskommission präsentiert.
Voraussetzung für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung ist eine bestandene schriftliche Prüfung. Jede teilnehmende Person wird ca. 10-15 Minuten vor der Prüfungskommission geprüft.

NICHTBESTEHEN DER PRÜFUNG
Bei Nichtbestehen besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung.

AUSBILDUNGSBESCHEINIGUNG / ZERTIFIKAT
Nach bestandener Abschlussprüfung erhält jeder Teilnehmer ein allgemein anerkanntes Zertifikat als Fachkundenachweis.