BESTELLUNG EINES

BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Nach einer Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten kann die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten erfolgen. Für die Rechtswirksamkeit muss die Bestellung durch den Arbeitgeber entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz (§ 13, Absatz 2 ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 (§ 13) in schriftlicher Form erfolgen.
Die Bestellung sollte mindestens die nachfolgenden Punkte beinhalten:

  • Der Zuständigkeitsbereich des Brandschutzbeauftragten ist möglichst genau zu definieren
  • Die Aufgaben sind genau zu beschreiben
  • Die Rahmenbedingungen, wie z.B. der Zugang zu wesentlichen Unterlagen, freier Zugang zu den betreffenden Liegenschaften, müssen beschrieben sein
  • Der zeitliche Umfang der Tätigkeit sollte genau definiert sein. Dazu ist eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung notwendig. Ein Beispiel für die mögliche  Bemessung der Einsatzzeiten von Brandschutzbeauftragten ist im Anhang 2 der DGUV Information 205-003 (11/2014) zu finden.

Die Bestellung muss vom Brandschutzbeauftragten unterzeichnet werden. Eine Ausfertigung der Bestellungsurkunde ist dem Brandschutzbeauftragten auszuhändigen.