STELLUNG

IM BETRIEB

Der Arbeitgeber ist für den Brandschutz im Betrieb verantwortlich. Er kann allerdings diese Sicherheitsaufgabe verantwortungsvoll an den Brandschutzbeauftragten delegieren. In der Wahrnehmung seiner Aufgaben ist der Brandschutzbeauftragte dann unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt, ähnlich der betrieblichen Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Der Brandschutzbeauftragte ist bei allen Themen rund um den Brandschutz schon bei der Planung einzubeziehen. Dabei muss gewährleistet sein, dass er bei der Anwendung seiner brandschutztechnischen Fachkunde weisungsfrei ist und durch die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt wird. Werden in Arbeitsschutzsitzungen oder anderen Unternehmensgremien Brandschutzthemen besprochen, so ist die Teilnahme des Brandschutzbeauftragten organisatorisch sicherzustellen.

Die Stellung des Brandschutzbeauftragten im Betrieb zeigt nachfolgende Abbildung aus der DGUV Information 205-003:

MUSTER FÜR DIE STRUKTUR IM BETRIEBLICHEN BRANDSCHUTZ

Stelung im Betrieb

Stelung im Betrieb


s. DGUV Information 205-003, S. 7