Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


für Aus- und Fortbildungs­veranstaltungen des Studieninstituts für Brandschutz Aachen, sibac GbR

Die nachfolgenden AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und dem Studieninstitut für Brandschutz Aachen, sibac GbR (nachfolgend als „sibac“ bezeichnet) als Veranstalter. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorherigen schriftlichen Bestätigung des sibac und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Zielgruppen, Veranstaltungsorte und Gebühren sind den jeweiligen Veranstaltungsangeboten zu entnehmen. Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche Beteiligte und für juristische Personen.

1) ANMELDUNG ZU AUS-UND FORTBILDUNGS­VERANSTALTUNGEN
Die Anmeldung ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder über unsere Internetseite www.sibac.eu) möglich. Sie erhalten von uns in der Regel innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Anmeldebestätigung mit Details zur Veranstaltung sowie eine Rechnung. Die Anmeldebestätigung nebst Rechnung erfolgt ausschließlich per Telefax oder E-Mail; Versendungen per Normalpost werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nur auf gesonderten Wunsch vorgenommen. Sollte die von Ihnen gebuchte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, werden wir Sie umgehend informieren. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; wir behalten uns die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme an der gesamten Veranstaltung. Wir erstatten keine Kosten bei späterer Anreise oder vorzeitiger Abreise. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird (einschließlich einer Bestätigung auf elektronischem Wege).

2) GEBÜHREN
Sie erhalten mit Ihrer Anmeldebestätigung eine Rechnung. Die Gebühren verstehen sich pro angemeldeter Person. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preislisten bzw. eines im Einzelfall schriftlich, per Telefax bzw. in elektronischer Form (per E-Mail) abgegebenen Angebots. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zur Zahlung fällig und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto zu überweisen. Bei Anmeldungen weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rechnungsbetrag gleich zu zahlen. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) entfällt außerdem das Widerrufsrecht; Umbuchungen sind hierbei nicht mehr möglich.
In den Gebühren für Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltungen sind enthalten:

  • Unsere Leistungen für Planung und Durchführung der Veranstaltung und die Teilnahmegebühr
  • Bei den Ausbildungsveranstaltungen zusätzlich die Prüfungsgebühr und eine auf den Lehrgangsinhalt angepasste Lernunterlage, welche bei Beginn der Veranstaltung ausgehändigt wird (Vorabsendungen und Nachsendungen bei Nichtteilnahme sind nicht möglich)
  • Eine auf die teilnehmende Person ausgestellte Teilnahmebescheinigung
  • Pausengetränke sowie Mittagessen

Eventuell in dem Veranstaltungsort sonstige anfallende Kosten (z.B. sonstige Verpflegung oder Parkgebühren etc.) sind nicht enthalten. Ebenso nicht enthalten sind Anreise- und Übernachtungskosten.

3) STORNIERUNG
Sie können vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Bei einer Stornierung erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren: Stornierung bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: € 40,- Stornierung 28 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Gebühren für die Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: die vollen Gebühren für die Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung; dies gilt auch bei Nichterscheinen der angemeldeten Person.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der Umbuchung bzw. Stornierung bei uns. Die Benennung einer Vertretung, eine Umbuchung oder eine Stornierung kann nur durch eine schriftliche Nachricht, Fax oder per E-Mail erfolgen.

4) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DAS SIBAC
4.1. Veranstaltungen können in der Regel nur stattfinden, wenn die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird diese nicht erreicht, kann das sibac vom Vertrag zurücktreten.
4.2. Das sibac kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen, die das sibac nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall von Dozenten, Schließung des Veranstaltungsraumes ohne geeignete Ausweichmöglichkeit), nicht stattfinden kann.
4.3. Bereits geleistete Zahlungen werden in den Fällen von Absatz 4.1 und 4.2 vom sibac erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere Haftungs- und Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise- oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage einer Veranstaltung bestehen nicht außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens des sibac oder der Dozenten.
4.4. Das sibac kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Nichtzahlung oder nicht vollständige Zahlung der Gebühren für die Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung trotz Nachfristsetzung,
  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch den Dozenten, insbesondere Störung des Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber Teilnehmer oder Dozenten des sibac, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit, etc.), Agitationen aller Art, Verstöße gegen die Hausordnung des Jugendgästehauses Aachen.

5) ÄNDERUNGSVORBEHALTE
Wir behalten uns vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der angekündigten Veranstaltung nicht wesentlich ändern. Auch behalten wir uns eine Änderung der im aktuellen Veranstaltungsprogramm abgedruckten Termine bzw. Zeiten sowie des Veranstaltungsortes vor. Über erforderliche Änderungen werden wir die angemeldeten Personen unverzüglich informieren. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Dozenten z. B. bei Krankheit durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen, wenn dies erforderlich ist.

6) UNTERRICHTSSTÄTEN
Das sibac ist mit den Veranstaltungen zu Gast in den Räumen des Jugendgästehauses Aachen. Die dort geltende Hausordnung ist zu beachten. Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt das sibac keine Haftung.

7) HAFTUNG
Die Veranstaltungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer je nach Vorbildung die Inhalte verstehen und die Veranstaltungsziele erreichen kann. Für einen Schulungserfolg haften wir jedoch nicht. Das sibac wählt für die Veranstaltungen in den jeweiligen Fachbereichen qualifizierte Dozenten aus. Für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Veranstaltungsinhalte und der Veranstaltungsunterlagen übernimmt das sibac keine Haftung. Ebenso nicht für etwaige Folgeschäden, welche aus fehlerhaften und/oder unvollständigen Veranstaltungsinhalten entstehen sollten. Für eine Anwendung im konkreten Einzelfall und für deren Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung von uns beschränkt sich in jedem Fall auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden oder auf der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Für Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, wird die Haftung für mittelbare Schäden und untypische Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen der Höhe nach auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Dozenten.

8) URHEBERRECHTE
Die Veranstaltungsunterlagen und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Art der Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung als zur persönlichen Information der angemeldeten Person ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des sibac zulässig. Foto- und Filmaufnahmen während der Veranstaltungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Dozenten erlaubt.

9) COPYRIGHT
Die Internetadresse des Studieninstituts für Brandschutz Aachen, die Bezeichnung, sämtliche damit verbundenen Logos und alle Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung vervielfältigt, nachgebildet, bearbeitet, verändert, ergänzt oder genutzt werden.

10) SONSTIGES
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Aachen. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Februar 2017; frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten hiermit außer Kraft.