FORTBILDUNG VON
BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN
„Die Fachkunde von Brandschutzbeauftragten muss den aktuellen Erfordernissen sowie den sich ändernden Regelwerken und Vorschriften entsprechen. Demnach ist für Brandschutzbeauftragte eine regelmäßige Fortbildung notwendig und zur qualifizierten Aufgabenbewältigung erforderlich.
Dazu muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin den Brandschutzbeauftragten die erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange ermöglichen.“ 1
Deshalb sieht die DGUV Information 205-003 vor, dass Brandschutzbeauftragte innerhalb von drei Jahren Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 16 Lerneinheiten à 45 Minuten absolvieren. Unsere Fortbildung durch Berufsfeuerwehrleute und andere Brandschutzexperten entspricht vollinhaltlich diesen Anforderungen der DGUV Information.
Erfolgt die Fortbildung nicht entsprechend den vorgenannten Vorgaben ist erneut die Ausbildung zu Brandschutzbeauftragten zu duchlaufen. 2
Zusätzlich erhalten Sie für die Teilnahme an unserer praxisorientierten Fortbildung vom VDSI (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit) drei Punkte im Brandschutz und zwei Punkte im Arbeitsschutz für Ihren Weiterbildungsnachweis.
Bewertung
(1) Text aus der DGUV Information 205-003, S.30
(2) s. DGUV Information 205-003, S.30